Herten betroffen
Amerikanische Faulbrut in Bienenständen im Kreis Recklinghausen

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In zwei Bienenständen in Herten ist der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt worden. Dabei handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche. Sie ist für den Menschen ungefährlich, allerdings verbreitet sich die bakterielle Krankheit schnell von einem Bienenvolk zum anderen. Das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen hat daher Maßnahmen angeordnet, mit denen eine Weiterverbreitung der Amerikanischen Faulbrut verhindert werden soll.

Veterinäramt legt Sperrbezirk fest

Die Allgemeinverfügung sieht einen Sperrbezirk vor mit folgenden Grenzen:
Im Norden: Recklinghäuser Straße (K 36) von Marler Straße bis Stübbenfeldstraße – Stübbenfeldstraße bis Zum Telgenbusch – Zum Telgenbusch, Langenbochumer Straße bis Linder Weg – Linder Weg bis B 225 – B225 bis Bockholter Straße (Recklinghausen)
Im Osten: Bockholter Straße bis Westerholter Weg (Recklinghausen)
Im Süden: Westerholter Weg (Recklinghausen) – Westerholter Weg (Herten) – Westerholter Straße bis Scherlebecker Straße – weiter als Über dem Knöchel bis Feldstraße – Feldstraße bis Gartenstraße – Gartenstraße bis Konrad-Adenauer-Straße – Konrad-Adenauer-Straße bis Resser Weg – Resser Weg bis Kreisgrenze zu Gelsenkirchen
Im Westen: Südliche Kreisgrenze bis Marler Straße (L 630) – Marler Straße bis Recklinghäuser Straße (K 36)

auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen

Für den Sperrbezirk gilt, dass alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich durch vom Veterinäramt beauftragte Bienensachverständige auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen sind. Es müssen Futterkranzproben zur Untersuchung auf Amerikanische Faulbrut genommen werden. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Außerdem dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Die Allgemeinverfügung ist auch auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen hinterlegt

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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