Druckverband anlegen, Vorführung des ASB auf dem Marler Tag der Gesundheit 2013

Der ASB führte auf der Bühne erste Hilfemaßnahmen durch. Herr Bach erklärte das Verfahren beim Anlegen eines Druckverbandes. Die Rettungssanitäterin Frau Rosengarten holte aus den Zuschauern eine Helferin und führte den Druckverband vor. Herr Schubert wurde als Verletzter behandelt.

Das Hauptaugenmerk sollte zunächst darauf liegen, die Blutung schon zu vermindern bevor der Verband angelegt wird. Handelt es sich um eine Verletzung im Bereich der Unterarme bzw. der Beine oder Füße reicht oft schon ein einfaches Hochhalten des jeweiligen Körperteils, um den Blutfluss zu verringern.
Die Wunde wird idealerweise mit einer Kompresse abgedeckt. Ist keine Kompresse vorhanden, eignet sich beispielsweise auch ein Taschentuch. Mit einigen Bindengängen wird die Wundabdeckung fixiert.
Auf die Wundabdeckung wird ein fester Gegenstand gelegt, der nicht oder wenig saugfähig ist, beispielsweise ein noch eingepacktes Verbandpäckchen wie bei der Vorführung auf der Bühne im Marler Stern. Dieser wird fest mit der Binde umwickelt. Ein Tuch oder in Streifen gerissenen Stoff kann man im Notfall natürlich auch verwenden. Der Druckverband sollte so fest anliegen, dass die Blutung zum Stillstand kommt. Ist ein Verband durchgeblutet, darf er nicht entfernt werden, stattdessen wird oberhalb ein weiterer Verband nach demselben Schema angebracht.
So schnell wie möglich sollte der Rettungsdienst alarmiert werden (Notruf 112). Wenn Ihnen Helfer zur Seite stehen, können diese schon den Notruf absetzen, während Sie den Druckverband anlegen. Falls Sie sich alleine um den Verletzten kümmern müssen, sollte erst die Blutung gestoppt werden und dann der Anruf erfolgen. Das schnelle Eintreffen des Rettungsdienstes ist von höchster Wichtigkeit, da hoher Blutverlust schnell zu einem Schockzustand des Verletzten führen kann und damit lebensgefährlich ist.
Im Rahmen eines Erste-Hilfe-Kurses beim ASB wird das Anlegen eines Druckverbandes theoretisch und praktisch gelehrt, jedoch liegt dieser Kurs bei den meisten schon einige Zeit zurück. Es besteht keine gesetzliche Wiederholungspflicht, jedoch empfiehlt man eine regelmäßige Auffrischung der Erste-Hilfe-Maßnahmen alle 2-3 Jahre.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ersetzt auf keinen Fall einen Erste-Hilfe-Kurs oder einen Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"!

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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