Elterngeldstelle aktuell nur eingeschränkt erreichbar

Die Elterngeldstelle des Kreises Recklinghausen ist aktuell wegen unvorhersehbarer personeller Engpässe nur eingeschränkt erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit Anliegen per E-Mail an elterngeld@kreis-re.de zu wenden und vorerst auf telefonische Anfragen zu verzichten.


Elterngeld


Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und ihr neugeborenes Kind selbst betreuen und erziehen.

Leistungen

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen. Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro.

Grundvoraussetzung ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.

Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro. Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von zwölf Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden.

Novelle für Geburten ab 01.09.2021

Die neuen Änderungen kurz erläutert:

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben.
Der Partnerschaftsbonus wird flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Die Beantragung kann nunmehr in einem Zeitraum von 2 bis 4 aufeinanderfolgenden Monaten erfolgen. Die parallele Teilzeit beider Eltern, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden.
Zusätzlich wird nun auch sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.
Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus wird bis zum 23.09.2022 verlängert
Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
Wird ein Kind vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern zusätzliche Monate
Mind. 6 Wochen >> 1 zusätzlichen Basiselterngeldmonat
Mind. 8 Wochen >> 2 zusätzliche Basiselterngeldmonate
Mind. 12 Wochen >> 3 zusätzliche Basiselterngeldmonate
Mind. 16 Wochen >> 4 zusätzliche Basiselterngeldmonate

für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht ein Antragsrecht nunmehr eine bessere Berücksichtigung der Einkünfte im Bemessungszeitraum.
Wenn die monatlich durchschnittlich zu berücksichtigenden Summe der Einkünfte der berechtigten Person aus Land-und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit in den Gewinnermittlungszeiträumen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum und im Kalenderjahr der Geburt in den Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt jeweils durchschnittlich geringer als 35 Euro im Monat waren.
- Als Nachweis dient der Steuerbescheid für das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr vor der Geburt
- Sowie eine Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG für den Zeitraum des Kalenderjahres bis zu der Geburt

Sie haben nunmehr die Möglichkeit zu wählen, ob der Bemessungszeitraum die letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw. vor der Mutterschutzfrist) umfassen soll oder ob das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden soll.

Einkommensgrenzen für Paare wird auf 300.000 Euro angepasst. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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