Geflügelpest: Halter sollten vorbereitet sein, Aufstallmöglichkeiten schaffen
In den letzten Wochen sind wieder vermehrt Geflügelpestfälle aufgetreten, zuletzt auch in Nordrhein-Westfalen. Betroffen sind Wildgeflügel ebenso wie Geflügelhaltungen. Für den Kreis Recklinghausen und die Stadt Herne gilt zum jetzigen Zeitpunkt keine Stallpflicht. "Geflügelhalter sollten sich trotzdem Gedanken darüber machen, wie sie ihre Tiere bei einer möglichen Stallpflicht unterbringen können", sagt Dr. Siegfried Gerwert, Leiter des Veterinäramts.
Damit Kontakt zwischen Wildvögeln und Geflügel verhindert wird, sollten Geflügelhalter grundsätzlich ihr Geflügel nicht an Stellen füttern, die auch für Wildvögel zugänglich sind, oder mit Oberflächenwasser tränken, das für Wildvögel zugänglich ist. Auch Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollten für Wildvögel unzugänglich gelagert werden.
Der Kreis Recklinghausen hat auf seiner Internetseite www.kreis-re.de/tierseuchen eine Checkliste hinterlegt, mit der die Geflügelhalter selber kontrollieren können, ob sie die tierseuchenrechtlichen Anforderungen einhalten. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest erforderlich sein kann, Geflügel in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, aufzustallen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige Aufstallmöglichkeiten kümmern.
Der Veterinärdienst erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel sowohl beim Veterinäramt als auch bei der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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