Peach Point Hausverwaltungen
Mieterhöhung von 11,-- € auf 45,--

Eine Rentnerin und ein Rentner aus Marl, wohnhaft in der Bergstr. haben vor etlichen Jahren einen Stellplatz in einer umgebauten Pkw-Garage für ihre Fahrräder bzw. für ein Motorrad bei einem der vielen Vorvermietern angemietet. In die Garage wurden Wände gezogen um dadurch insgesamt vier Boxen zu schaffen. Am 8. 3.2024 erhielten Frau T. und Herr M. einen Brief der Peach Point GmbH in dem eine Mieterhöhung von 17,85 € auf 53,-- € bzw. von 11,-- € auf 45,--  zum 1.4.2024 angekündigt wurde. Frau T. und Herr M. waren beide bereit, einen neuen Mietzins in Höhe von 20,-- € zu bezahlen. Die Peach Point GmbH wollte allerdings an der Mieterhöhung festhalten. Sollten die Parteien damit nicht einverstanden sein, hätten sie ein Sonderkündigungsrecht zum 31.03.2024. Im alten Mietvertrag ist eine Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendervierteljahres vereinbart, wobei die Kündigung spätestens am dritten Werktag dieses Kalendervierteljahres dem Vetragspartner schriftlich mitgeteilt werden muss.
Leider haben sich Frau T. und Herr M. durch die Unterdrucksetzung der Peach Point GmbH entschlossen, von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen, weil sie den unverschämten Preis nicht mehr bezahlen können.

Autor:

Rainer Stark aus Gelsenkirchen

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