Online-Seminar zu Vorsorgevollmachten im Kreis Recklinghausen

Zentralstelle Patientenverfügung
Humanistischer Verband
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Die Betreuungsstelle des Kreises Recklinghausen bietet am Donnerstag, 18. November, eine digitale Informationsveranstaltung mit dem Titel "Schon vorgesorgt?" an. Los geht es online per "Zoom" um 16.30 Uhr.

für den Ernstfall vorgesorgt

In diesem kostenlosen Online-Seminar erfahren Interessierte, welche Vollmachten und Verfügungen es braucht, um für den Ernstfall vorgesorgt zu haben. Denn: Durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der eine Bekundung des eigenen freien Willens und somit ein selbstbestimmtes Handeln nicht mehr möglich ist. Ist eine Einwilligung in eine Operation, die Einleitung und Durchführung lebenserhaltender Maßnahmen oder die Abwicklung und Sicherstellung finanzieller Zahlungen von Nöten, so können der Ehepartner, die Kinder oder sonstige dritte Personen nur bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht stellvertretend handeln und entscheiden.

Anmeldung

Die Veranstaltung findet digital über "Zoom" statt. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Internetfähiges Endgerät mit Kamera und Mikrofon.
Um Anmeldung wird gebeten bis Dienstag, 16. November, per E-Mail an d.klawitter@kreis-re.de. Für Rückfragen steht Dirk Klawitter von der Betreuungsstelle auch telefonisch zur Verfügung unter 02361 / 53-2711. Link und Zugangsdaten für das Seminar erhalten die Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail.

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. Sie können vereinbaren, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, über ihre Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht gibt Ihnen die Möglichkeit, die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Sie sollten aber nur eine Person bevollmächtigen, der Sie uneingeschränkt vertrauen und von der Sie überzeugt sind, dass sie nur in Ihrem Sinne handeln wird.

Zentralstelle Patientenverfügung
Humanistischer Verband
Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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