Stadt Marl kontrolliert Grabsteine auf Kommunalfriedhöfen
Mitarbeiter der Stadt Marl überprüfen ab Montag, 13. April 2015, Grabsteine auf den Marler Kommunalfriedhöfen. Dabei achten die Kontrolleure insbesondere auf die Standsicherheit der Grabmale und sonstige bauliche Anlagen.
Die Grabmale werden bei Unfallgefahr mit folgender Beschriftung gekennzeichnet:
„Vorsicht! Unfallgefahr! Grabmal ist nicht mehr standsicher. Der Nutzungsberechtigte wird unter Hinweis auf seine Pflichten und auf sein Haftungsrisiko aufgefordert, das Grabmal unverzüglich fachgerecht befestigen zu lassen.“
Die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen werden gemäß Paragraph 21 der Friedhofssatzung über festgestellte Mängel schriftlich informiert und aufgefordert, diese unverzüglich zu beseitigen. Bei unmittelbarer Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten auch ohne sofortige Benachrichtigung Sicherungsmaßnahmen treffen.
Die Nachkontrolle der beanstandeten Grabmale und sonstige bauliche Anlagen finden ungefähr sechs Wochen später statt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.