Wohngeld: Längere Wartezeiten bei Anträgen in Marl erwartet

Der Bundesrat hat  einer Wohngeldreform zugestimmt. Für mehr Menschen bedeutet das in Zukunft mehr Geld. Das Land Nordrhein-Westfalen rechnet daher mit längeren Bearbeitungszeiten bei den Anträgen. Auch die Stadtverwaltung Marl hat sich vorbereitet.

Zum 1. Januar 2023 ist die Wohngeldreform 2023 in Kraft getreten

, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können. Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge bewältigen müssen. „Den Bürgerinnen und Bürgern gehen aber keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt“, erklärt Andreas Lück, Leiter des Amtes für Bürgerdienste der Stadt Marl. Über den Wohngeldrechner des Landes (www.wohngeldrechner.nrw.de) kann jeder für sich die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnen. Weitere Informationen gibt es auf der städtischen Homepage unter www.marl.de/dienstleistungen (W wie Wohngeld).

Darüber hinaus erhalten Wohngeldempfängerinnen und -empfänger als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss. Dieser Zuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt worden ist bzw. wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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