Das müssen die Sportvereine in Marl nach der Coronaschutzverordnung einhalten

2Bilder

Seit dem 16. Mai gilt in Marl die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO). In § 9 ist die Inbetriebnahme von Sportgelände, wie zum Beispiel Bootshäuser geregelt. Dort wird auch das Verhalten auf Sportgelände vorgeschrieben. 
In der ab dem 16. Mai 2020 gültigen Fassung heißt es:
(4) Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in
öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung
eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen (ausgenommen Toiletten), Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.

Das müssen Vereine jetzt beachten

Für vereinseigene Anlagen sind natürlich die Vereine in der Verantwortung, die Vorgaben der Coronaschutzverordnung umzusetzen. Generell sind alle Sport- und Bewegungsangebote des Vereins bzgl. ihrer Durchführbarkeitim Sinne der Einhaltung der Regeln zum Infektionsschutz zu prüfen.

Allgemeine Hygienemaßnahmen - Checkliste


des Landessportbundes NRW


 Der Reinigungs- und Desinfektionsplan des Vereins ist aktualisiert/erweitert und neu
beschlossen.
 Folgende Hygieneausrüstung liegt in ausreichendem Umfang vor 
О Flächendesinfektionsmittel
О Handdesinfektionsmittel mit Spendern
О Flüssigseife mit Spendern
О Papierhandtücher
О Einmalhandschuhe
О Mund-/Nasen-Schutz 
 Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist auf Vollständigkeit überprüft und (falls nötig) um MundNasen-Schutzmasken und Einweghandschuhe erweitert.
 Sämtliche Hygienemaßnahmen und neuen Regelungen sind an alle Mitgliederzu kommunizieren
О per E-Mail
О über die Website und die Social-Media-Kanäle
О per Aushang an den Sportstätten
 Anwesenheitslisten  sollten vorbereitet werden,um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können . 
 Aushänge, wie viele Personen sich in den einzelnen Räumen/Flächen gleichzeitig
aufhalten dürfen, sind gut sichtbar platziert (Richtwert: wenigstens 10m² pro Person).
 Es ist eine Person zur Koordination und Umsetzung der Maßnahmen benannt.

Nutzung der Sportstätte - Checkliste:

 Im Reinigungs- und Desinfektionsplan ist geregelt, wer für die Hygiene in den
genutzten Räumlichkeiten/Flächen zuständig ist (inklusive Reinigungszeiten).
 Bei Nutzung einer Sportstätte ist die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien des Trägers zu gewährleisten.
 Handdesinfektionsmittel wird vor dem Betreten und Verlassen der Sportstätte bereitgestellt.
 Der Verein gewährleistet, dass der Zutritt zur Sportstätte
О nacheinander,
О ohne Warteschlangen,
О mit entsprechendem Mund-Nasen-Schutz und
О unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern erfolgt.
 Wenn möglich sind in der Sportstätte getrennte Ein- und Ausgänge und markierte
Wegeführungen („Einbahnstraßen-System“) vorgegeben, um die persönlichen
Kontakte zu minimieren.
 Alle Hallen, Räume und Trainingsflächen werden nach und vor jeder Nutzung
gelüftet..
 Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig
Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt, Lüftung der
Räume).
In den Toilettenanlagen gibt es eine ausreichende Menge an
Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papierhandtüchern. Der Abfall sollte in
geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.
 Auch in den Toilettenanlagen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten
und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
 Dusch-/Waschräume sowie Umkleiden dürfen nicht benutzt werden.
 Für den Betrieb der Vereinsgaststätten gelten die in der Coronaschutzverordnung
und der Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ vorgegebenen Standards.
 Sonstige Gemeinschafts-/Gesellschaftsräume bleiben geschlossen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

39 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.