Teilsperrung der Ems für den Kanu- und Bootverkehr

Wegen einer Bundeswehrübung sperrt die Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde einen Teilabschnitt der Ems im Bereich des Übungsgeländes Dorbaum ab der kommenden Woche. Für Kanus und alle Anderen, sich auf dem Wasser bewegenden Fahrzeuge gilt die Sperrung  bis zum 16. Juni, ausgenommen sind Samstage und Sonntage sowie in Nordrhein-Westfalen gesetzlich geltende Feiertage.

Gesperrt sind die Wasserfläche und der Uferbereich der Ems, Teilabschnitt Münster-Dorbaum, von der Ein- und Ausstiegsstelle „MS1“ (Handorf -Dorbaum) bis „ST1“ (Schiffahrter Damm/ Alte Schifffahrt) sowie im Bereich der Kanuumtragemöglichkeit an der Friedenswegbrücke (Dorbaum-Westbevern). Für die restlichen Abschnitte der Ems gelten die üblichen Regelungen zur Befahrung.

Die Bezirksregierung Münster warnt ausdrücklich davor, die Sperrung zu missachten, nach Angaben der Bundeswehr besteht durch das Übungsvorhaben für Unbeteiligte Lebensgefahr. Bei Zuwiderhandlung kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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