Sachstand über geplante Deponie für DK I-Abfälle auf der Halde Brinkfortsheide-Erweiterung in Marl

Halde Brinkfortsheide-Erweiterung in Marl
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Der Rat der Stadt Marl wendete sich einstimmig gegen eine Deponienutzung der Halde Brinkfortsheide. Nachdem die Marler Bürgerinitiativen Druck gemacht haben, hatte sich auch der Stadtrat gegen eine Deponienutzung der Halde Brinkfortsheide ausgesprochen,  trotzdem gehen die Planungen für eine Schadstoffdeponie weiter.
Die Halde Brinkfortsheide-Erweiterung in unmittelbarer Nachbarschaft zur Halde Brinkfortsheide in Marl wurde ab 2004 als Bergehalde für den Bergbau genutzt. Die Schüttung wurde aufgrund des Auslaufens des heimischen Bergbaus nicht abgeschlossen, so dass auf dieser industriell vorgenutzten Fläche Möglichkeiten zur Nachnutzung als Deponie gegeben sind, so die  DAH1 GmbH. 

Die DAH1 GmbH mit Sitz in Duisburg ist ein zu gleichen Teilen im Eigentum der RAG Montan Immobilien GmbH und der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH befindliches Gemeinschaftsunternehmen.

Die Bergehalde Brinkfortsheide-Erweiterung wurde auf einer Fläche erstellt, auf der früher Teilbereiche der Kokerei Auguste Victoria gestanden haben und die später als Kohlenlager-Fläche genutzt wurde.
Die Bergehalde wurde 2004 mit Rahmenbetriebsplan (Planfeststellung gemäß BBergG) genehmigt und mit einer kontrollierten Basisdichtung und Sickerwasserfang errichtet.
Der Schüttbetrieb mit Waschbergen endete Ende 2015.
Ein Endgestaltungskonzept wurde im Rahmenbetriebsplan genehmigt.

Genehmigungsverfahren Brinkfortsheide Erweiterung

Gegenstand der vorgesehenen Veränderung am Standort der Bergehalde Brinkfortsheide Erweiterung

Errichtung und Betrieb einer Deponie für DK I-Abfälle

Angestrebtes Volumen: ca. 3,8 Mio. m³ (entspr. ca. 6 Mio. Tonnen)
Verfülldauer: rund 15 Jahre
anschließend Fertigstellung der Oberflächenabdichtung
bergrechtlich zugelassene Verfüllungsendhöhe: 110 Meter über NHN,
geplante Deponieendhöhe: ≤ 110 Meter über NHN
Grundlage des Genehmigungsverfahrens
Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 KrWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit inkl. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und (mindestens) folgender Fachgutachten:

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Immissionsprognosen: Geruch, Lärm, Erschütterungen, Luft
Hydrogeologie, Setzungsprognose, Standsicherheit
Verkehrsgutachten
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Klima
Ablauf des Genehmigungsverfahrens
a) Scoping-Prozess in der Verantwortung der Bezirksregierung:

Festlegen des Untersuchungsrahmens der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Unterrichtung der zuständigen Behörde (gem. § 15 UVPG) über das geplante Vorhaben
Scoping-Termin unter Beteiligung der Fachbehörden
Unterrichtung durch die zuständige Behörde
b) Antragsverfahren ( §73 ff VwVfG)

Antragseinreichung durch DAH1 GmbH

Aufgaben der Bezirksregierung:
Prüfung der Vollständigkeit
Bekanntmachung des Vorhabens
Auslegung der Antragsunterlagen (auch bei den Kommunen): 4 Wochen (Einwendungsfrist: 8 Wochen)
Beteiligungsverfahren
Erörterungstermin
Erteilung der Planfeststellung (inkl. UVP)

Aktueller Projektstand
Vorbereitung der Planungsunterlagen

Scoping-Termin derzeit noch nicht beantragt

Gespräche mit der Stadt Marl

07.02.2018

Gespräch mit Vertretern des RVR und der Stadt Marl
(Stadtentwicklung und Baudezernat)

22.02.2018

Gespräch mit Vertretern des RVR, des Kreises Recklinghausen,
der Stadt Marl sowie der Stadt Dorsten (Stadtentwicklung und Baudezernat)

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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