Termine und für das Schadstoffmobil im August
Schadstoffe entsorgen

Im August können Mendener Bürger ihre Schadstoffe an den Standorten des Schadstoffmobil abgeben. Foto: Stadt Marl ZBH
  • Im August können Mendener Bürger ihre Schadstoffe an den Standorten des Schadstoffmobil abgeben. Foto: Stadt Marl ZBH
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Menden. Auch im August ist das Schadstoffmobil wieder in Menden unterwegs, um Sonderabfälle aus den Haushalten einzusammeln. Nachfolgend sind die Termine und Standplätze für den Monat August aufgelistet:

Die Termine im Überblick

Am Samstag, 6. August, kann man von 13.30 bis 16 Uhr in der Innenstadt an der unteren Promenade (Bringhof) Sondermüll entsorgen.

Am Freitag, 12. August, wird das Schadstoffmobil von 12 bis 13 Uhr am Ziegelbrand (Städtischer Bauhof) stehen. Außerdem gibt es die Möglichkeit zur Entsorgung von 13.15 bis 14.15 Uhr in Platte Heide an der Berliner Straße, von15.15 bis 16.15 Uhr in Schwitten am Sellhauser Weg (Feuerwehrgerätehaus) und von 16.30 bis 17.30 Uhr in Bösperde an der Bahnhofstraße (Schützenverein).

Am Samstag, 13. August, steht das Mobil von 9 bis 11 Uhr in Lendringsen am Walzweg (Feuerwehr) und von 11.30 bis 13 Uhr in der Innenstadt an der unteren Promenade (Bringhof).

Am Samstag, 20. August, ist der Standplatz von 13.30 bis 16 Uhr in der Innenstadt an der unteren Promenade (Bringhof).

Und am Freitag, 26. August, kann man seinen Sondermüll von 9 bis 10 Uhr am Ziegelbrand (Städtischer Bauhof) entsorgen. Außerdem von 10.15 bis 11.15 Uhr in Platte Heide in der Berlinerstraße, von 12.15 bis 13.30 Uhr in Schwitten am Sellhauser Weg (Feuerwehrgerätehaus) und von 13.45 bis 14.30 Uhr in Bösperde an der Bahnhofstraße (Schützenverein).

Mitgenommen werden lösemittelhaltige Altfarben und –lacke, Säuren und Laugen, Pflanzenschutzmittel, Altmedikamente, Altbatterien, Laborchemikalien aus dem Hobbybereich sowie Altöl.

Hier noch einige Hinweise:

  • Aufkleber, Beipackzettel oder Erklärungen, aus denen die Art des angeführten Schadstoffes ersichtlich ist, sollten den Abfällen beigefügt werden.
  • Flüssige Schadstoffe müssen in fest verschlossenen Behältnissen angeliefert werden (Maximale Gebindegröße 20 Liter).
  • Keinesfalls Schadstoffe oder Elektrokleingeräte an den Haltestellen abstellen, wenn die Sammelfahrzeuge abwesend sind. Sie gefährden sonst Kinder und Umwelt.
  • Lösungsmittelfreie Wand- und Deckenfarben (Dispersionsfarben) gehören im ausgehärteten Zustand in die Restmülltonne! Der leere Farbeimer kann in die gelbe Wertstofftonne gegeben werden.
  • Gebrauchte Batterien können aufgrund der Batterieverordnung bei den Händlern beziehungsweise an den Verkaufsstellen abgegeben werden.
Autor:

Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland)

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