Sicher in den Auslandsurlaub

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Die Ferienzeit ist gekommen. Aber vor allem, wer ins Ausland fährt, sollte vorsorgen, um den Urlaub unbeschwert und gesund genießen zu können. Eine Absicherung sollte schon sein. „Ohne Vorsorge kann ein unerwarteter Arztbesuch das Budget schnell überfordern“, warnt Ursula Schulte von der AOK in Menden eindringlich.
Dabei kommt es auch auf das Urlaubsland an, wie ein umfassender Schutz zu gewährleisten ist. „Prinzipiell ist natürlich weltweit eine sichere Reise möglich“, so die Expertin.
Grob formuliert ist die Absicherung in drei Gruppen einzuteilen: die EU-Staaten, die Staaten, mit denen ein Abkommen geschlossen wurde und die Länder der restlichen Welt. Am einfachsten ist es in der Europäischen Union. Hier bietet die „Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) die nötige Grundabsicherung.
In Tunesien oder der Türkei beispielsweise (hier hat die Bundesrepublik Abkommen vereinbart) hat der Patient Anspruch auf Sachleistungen nach dem jeweiligen Landesrecht. Dazu zählen fast alle Sachleistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können.
In allen anderen Nationen, die bereist werden, muss sich der Urlauber selbst um einen umfassenden Krankenversicherungsschutz kümmern.
Für Fahrten in die Staaten der Europäischen Union und in einigen weiteren Ländern unseres Kontinents gibt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) die nötige Sicherheit. Diese Karte gilt für plötzlich notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, dem Zahnarzt oder im Krankenhaus.
Häufig gelten allerdings unterschiedliche Regelungen bei zu leistenden Selbstbeteiligungen. „Deshalb raten wir zu einer weiteren sinnvollen Ergänzung“, erläutert Ursula Schulte von der AOK in Menden. Diese zusätzliche Absicherung ergänzt den EHIC und ermöglicht eine unkomplizierte Behandlung.
„Dabei wird die Urlaubskasse kaum strapaziert“, meinte die Fachfrau. „Bei uns kostet beispielsweise dieser Tarif ab sechs Euro für ein ganzes Jahr.“
Eine zweite Kategorie sind Reisen in so genannte Vertragsländer wie beispielsweise die Türkei oder Tunesien. Tritt dort eine Erkrankung auf, besteht Anspruch auf Behandlungen nach dem jeweiligen Landesrecht. Zudem besteht Anspruch auf Sachleistungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können.
Aber auch hier empfiehlt es sich, eine Auslands-Krankenversicherung abzuschließen. Damit kann insbesondere das Kostenrisiko für übliche Zuzahlungen, die Behandlungen durch private Leistungserbringer oder ähnlichem abgedeckt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen diese Kosten nicht oder nur teilweise übernehmen.
Und wer in die sonstige Welt „entfliehen“ will, muss sich auf alle Fälle privat versichern. Denn sonst kann es schnell zum bösen Erwachen kommen.

Autor:

Peter Benedickt aus Fröndenberg/Ruhr

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