Stadtentwässerung Menden berät Bürger
Vor Starkregegen schützen

Das Hönnehochwasser ist nun ein Jahr her. Daher informiert die SEM über Pflichten und Tätigkeiten zur Vorbeugung von erheblichen Schäden. | Foto: K. Rath-Afting
  • Das Hönnehochwasser ist nun ein Jahr her. Daher informiert die SEM über Pflichten und Tätigkeiten zur Vorbeugung von erheblichen Schäden.
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Starkregen sorgt oft für Probleme: Straßen werden zu Flüsse, Keller laufen voll und es kommt zu erheblichen Schäden. Schnell werden dann Rufe nach den Zuständigkeiten, Aufgaben und Pflichten der Stadt laut. Aber auch Grundstücks- und Immobilieneigentümer haben Pflichten.

Menden. Grundsätzlich ist in Menden die Stadtentwässerung (SEM) für das Kanalnetz der zuständige Betreiber. Die SEM sorgt dafür, dass circa 286 Kilometer öffentliche Abwasserkanäle (mit circa 7.550 Schachtbauwerken, einschließlich diverser Sonder-Bauwerke, wie Pumpstationen, Staukanäle, Regenrückhaltebecken oder Düker) innerhalb der gesetzlichen Vorgaben baulich wie betrieblich unterhalten sowie rund 7.500 Straßeneinläufe, oder auch Gullys", innerhalb des Stadtgebietes regelmäßig gereinigt werden.

Jeder „Gully“ wird flächendeckend mindestens zwei Mal im Jahr gereinigt. An sogenannten Schwerpunktbereichen geschieht diese Reinigung alle sechs Wochen. „Hier ist die SEM auch auf die Mithilfe der Bürger angewiesen und wir bitten darum, uns mögliche Problembereiche zu melden. Die Liste dieser Schwerpunkte wird immer länger und ständig den Gegebenheiten angepasst“, so Michael Mathmann, Betriebsleiter der SEM.

Pflichten für alle

Aber auch Grundstückseigentümer haben sich gegen entsprechende Niederschlagsereignisse abzusichern. Dies geschieht zum Beispiel über den Einbau einer Rückstausicherung innerhalb der privaten Grundstücksentwässerungsanlage. Somit wird verhindert, dass es bei größeren Regenereignissen zum Rückstau des Abwassers aus dem öffentlichen Abwasserkanal in den eigenen Keller kommt.

Zudem sollte geprüft werden, ob bei Starkregenereignissen oberirdisch abfließendes Niederschlagswasser beispielsweise über Lichtschächte am Keller in das eigene Gebäude gelangen und dort Schäden anrichten kann. „Vielen Mendenern ist gar nicht bewusst, dass wir hierbei seitens des Gesetzgebers zur Beratung verpflichtet sind“, so Mathmann. Heißt: Die SEM berät Grundstücks- und Hausbesitzer kostenfrei zum Thema „Grundstücksentwässerung“.

„Wer mit uns Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter der Tel. 02373/903-1218 oder unter h.allhoff@menden.de tun. Zusätzlich ist immer ein Ansprechpartner (Tel. 0170/9926659) außerhalb der normalen Dienstzeiten erreichbar.“

Nicht warten, jetzt handeln!

Die Beratung findet in der Regel vor Ort statt. Nur so kann eine individuell auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmte Beratung gewährleistet werden. „Generell gilt: Nicht erst auf den nächsten Starkregen warten, sondern die Grundstücksentwässerungsanlage regelmäßig auf Zustand und Funktion hin überprüfen lassen.“

Autor:

Lara Ostfeld aus Menden (Sauerland)

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