Verkehrsregeln und Fahrschulhandbuch als Reiselektüre

Kaum ein Tag vergeht, ohne dass Autofahrer von anderen Verkehrsteilnehmern gleich mehrfach behindert und gefährdet werden. Unfälle mit Personen- und Sachschäden sind oft die traurige Folge. Einschlägige Verkehrsregeln, die den einen in Fleisch und Blut übergegangen sind, werden von anderen bewusst oder unbewusst ignoriert.

Besonders häufig ist dies bei den Vorfahrtsregelungen an ampellosen Straßenkreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren zu beobachten. Auch der der Leitsatz “Wer das Hindernis, z.B. parkende Autos, auf seiner Seite hat, muss warten“ scheint in Vergessenheit geraten zu sein. Stehen sich dann zwei Fahrzeuge unvermittelt gegenüber, werden wütende Drohgebärden, Stinkefinger & Co ausgetauscht. Und oft gibt derjenige, der eigentlich Vorfahrt gehabt hätte, klein bei, um die Situation zu entschärfen und setzt zurück. Besonders gefährliche Situationen entstehen, wenn Linksabbieger beim Abbiegen noch schnell überholt werden.

Fast könnte der Eindruck entstehen, es handele sich um Versäumnisse im Fahrunterricht, da die geschilderten Situationen nicht nur von älteren Fahrern, sondern zunehmend auch von jungen Verkehrsteilnehmern herbeigeführt werden.

Auch drängt sich der Verdacht auf, dass der Spruch “Musst Du gucken“ bei Richtern zur juristischen Leitlinie im Verkehrsrecht geworden zu sein scheint. Dies bewirkt, dass zum Entsetzen derer, die sich korrekt verhalten haben, diese vielfach als Alleinschuldige die Kosten komplett zu tragen haben. Schließlich hätten sie ja das Fehlverhalten der anderen sehen müssen. Verkehrsrowdies haben daher heute vor Gericht gute Chancen ungeschoren davonzukommen, wie häufig auch von Anwälten zu erfahren ist.

Um künftig den Straßenverkehr berechenbarer und sicherer zu machen, sollten wir alle das im Fahrunterricht erlernte von Zeit zu Zeit auffrischen. Daher empfiehlt es sich, zur nun beginnenden Ferienzeit, die Fahrschulunterlagen als Reiselektüre mitzunehmen.

Autor:

Karl-Heinz Töpfer aus Monheim am Rhein

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