Don't pay the ferryman
Fährgeld-Erpressung in Mülheim an der Ruhr

Foto: Franz B. Firla
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Einmal betraten wir die Scholl’sche Fähre, den Nachbau natürlich, und äußerten uns so lobend über die Konstruktion, dass der jugendliche Fährmann uns fragte, ob wir etwas Zeit hätten. Da wir die einzigen Fährgäste waren, könnte er uns ein wenig die Ruhr rauf und runter fahren. Wir fanden das großartig und dachten keinen Augenblick daran, dass wir damit eigentlich gegen das Wesen einer Fähre verstießen. Die Fähre ist ja kein Schiff. Ihre Bestimmung ist eine möglichst kurze Verbindung zwischen den Ufern herzustellen. Sozusagen ein „Transfähr“. Was wir da mit großem Vergnügen und Motorkraft machten, war eine „Entfährung“, um nicht zu sagen eine „Verschiffung“ der Fähre. Der Fährmann ist ja kein Schiffer, der die wasserbahnbrechenden Kraft des Flusses durch die Landschaft ausnutzt, sondern derjenige, der diesen Einschnitt in die Landschaft zeitweise überbrückt, also eigentlich ein Quertreiber.
Wobei wir wieder bei Hermann Scholl wären und dem von ihm entfachten jahrelangen Fährgeldstreit. Die Broicher Bauern  hatten das Recht auf ihrer Seite. Sie hielten es mit Chris de Burgh, der ja in seinem berühmten Lied eindringlich rät: Don’t Pay the Ferryman ! Allerdings mit einer Einschränkung:

Bezahl nicht den Fährmann!
Leg nicht einmal den Preis fest!
Bezahl nicht den Fährmann,
bevor er dich übergesetzt hat!"

Nein, die Broicher wollten nicht jedes Mal zahlen! Sie hatten nämlich als "Eingesessene" per herrschaftlicher Verordnung nur einmal jährlich eine Abgabe an den Fährmann zu leisten. Hermann Scholl berief sich aber auf ein altes Gewohnheitsrecht und wollte  jedes Mal 15 Stüver, sonst wurde er handgreiflich. Nicht selten landete dabei  ein Fahrgast  in der Ruhr. 
Nach einigen Prozessen soll sich der Mülheimer Michael Kohlhaas, der sich durch einen cleveren Rechtsanwalt beraten ließ, beruhigt haben, als die Landgräfin Albertine zwar das Recht der Broicher bekräftigte, ihm aber die Fähre zur Erbpacht anbot. Dabei zugegen war möglichweise ihre Enkelin Luise, die spätere preußische Königin, die mehrfach auf Schloss Broich ihre Ferien verbrachte. Hardering lässt sie in seinem Stück auftreten, allerdings stumm.

Aber den ganzen Fährgeldstreit vollständig zu erklären, das ist noch niemandem gelungen.

Jedenfalls verbreitete er nicht - wie die jetzt am Ruhrufer installierte Figur der Künstlerin Kiesselbach suggerieren mag - solide amtliche Verlässlichkeit, sondern durch seine Fährgelderpressungen täglich  nur Angst und Schrecken!

Niemand braucht jetzt auch noch ein Fährgedicht, drum hier drei Stück:

Wilhelm Busch

Der Fährmann lag in seinem Schiff
Beim Schein des Mondenlichts,
Als etwas kam und rief und pfiff,
Doch sehen that er nichts.

Ihm war, als stiegen hundert ein
Das Schifflein wurde schwer.
Flink, Fährmann, fahr uns übern Rhein
Die Zahlung folgt nachher.

Und als er seine Pflicht gethan
Da ging es klinglingling,
Da warf ein Goldstück in den Kahn
Jedwedes Geisterding.

Husch, weg und weiter zog die Schar.
Verwundert steht der Mann:
So Seelen sind zwar unsichtbar
Und doch ist etwas dran.

Franz Firla

Wer schiffte im Fluss,
weil jemand es wollte?
Es war der Fährmann,
der über holte!

August Freudenthal

Früh Morgens, eh' die Sonn' aufgeht,
Der Fährmann schon am Ufer steht;
Den ganzen Tag mit heit'rem Muth
Lenkt er den Nachen durch die Fluth,
Hinüber und herüber!

Ob reich, ob arm der Wandersmann,
Ob Herr, ob Knecht, was liegt daran?
Der eine, wie der andre Gast
Zahlt gleichen Sohn für gleiche Last,
Hinüber und herüber!

Und kommt ein armer Bursch daher,
Das Auge trüb, die Tasche leer,
So ist schon ein "Lohn's Gott" genug,
Daß ihn des Fährmanns Nachen trug
Hinüber und herüber!

So geht der Fährmann Tag für Tag
Mit Lust und Lieb' der Arbeit nach,
Bis Strom und Tand in Nacht versinkt
Und Stern an Stern vom Himmel blinkt
Herüber, ja herüber!

Erst wenn der Tod den Fährmann ruft
Hinunter in die stille Gruft,
Legt er das Ruder aus der Hand
Und fährt getrost zum schön'ren Strand
Hinüber, ja hinüber!

Autor:

Franz Bertram Firla aus Mülheim an der Ruhr

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