Erneut ganztägiger Streik in Mülheim und Essen
Montag und Dienstag fahren keine Bahnen

Busse und Bahnen bleiben zu Wochenanfang im Depot. | Foto: PR-Foto Köhring
  • Busse und Bahnen bleiben zu Wochenanfang im Depot.
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Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat erneut einen ganztägigen Streik für Montag, 19. Oktober, und Dienstag, 20. Oktober, angekündigt: es wird zum Streik von Schichtbeginn bis Schichtende aufgerufen. Für die Ruhrbahn bedeutet das, dass am kommenden Montag und Dienstag von Betriebsbeginn bis Betriebsende keine Busse und Bahnen in Essen und Mülheim an der Ruhr fahren.

Da eventuell auch die benachbarten Verkehrsunternehmen bestreikt werden, sind unter Umständen auch die städteübergreifenden Linien betroffen. Nahverkehrsnutzer sollten sich bei ihrem Verkehrsunternehmen informieren.

Während des Streiks bleiben die Ruhrbahn-KundenCenter geschlossen. Die Regional- und S-Bahnen fahren innerstädtisch die Bahnhöfe an und können ausfallende Bus- und Bahnverbindungen eventuell ersetzen.

Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen zum Tarifvertrag Nahverkehr in NRW mit dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW). Auch in der zweiten Verhandlungsrunde, am 9. Oktober in Bochum, war es zu keiner ausreichenden Annäherung gekommen. Die Gewerkschaft erwartet erneut flächendeckende Auswirkungen im Fahrdienst, ruft in einigen Teilen jedoch gezielt nur Beschäftigte im Servicebereich in den Streik.

Forderungen von ver.di

ver.di fordert für die rund 30.000 Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr unter anderem deutliche Verbesserungen im Bereich der Arbeitszeitregelungen und der Eingruppierung, von denen insbesondere die Beschäftigten im Fahrdienst (beispielsweise Bus-/Straßenbahnfahrer) betroffen sind. Diese umfassen auch die Forderung zur Abschaffung der Entgeltgruppe 5a, die im Zuge der Restrukturierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Jahr 2010 für das neueingestellte Fahrpersonal eingeführt wurde.

Außerdem fordert ver.di eine maximale Dienstlänge im Fahrdienst von zehn statt bisher zwölf Stunden und eine Bezahlung von mindestens acht Stunden.Die Erhöhung der Ruhezeiten nach Schichtende von zehn auf elf Stunden; den Ausschluss sogenannter „geteilter Dienste“ sowie eine Zulage ab dem ersten Tag einer vorübergehenden Vertretung (bisher nach einem Monat) und Verbesserungen bei Zeitzuschlägen .

Die Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr in NRW sind auch von der parallel laufenden Entgeltrunde im öffentlichen Dienst betroffen. Die Tabellenentgelte waren in der Vergangenheit an die Entwicklung im öffentlichen Dienst gekoppelt. ver.di fordert die entsprechende Regelung zur dynamischen Übertragung der Tarifergebnisse fortzuschreiben.

Die Verhandlungen werden am 6./7. November fortgesetzt.

Autor:

Regina Tempel aus Mülheim an der Ruhr

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