(Facebook-)Party abgesagt - Keine ungebetenen Gäste in der MüGa erschienen

Von Party keine Spur: Gähnende Leere in der MüGa.  Die (private) Feier, zu der zwei junge Menschen, darunter ein junger Mülheimer, über das soziale Netzwerk „Facebook“ geladen hatten und die seitens der Stadt mittels einer Allgemeinverfügung untersagt worden war, blieb aus. „Unsere frühzeitige Warnung hat dazu geführt, dass es keinen großen Aufmarsch gab“, so Stadtsprecher Volker Wiebels. | Foto: Nicole Trucksess
  • Von Party keine Spur: Gähnende Leere in der MüGa. Die (private) Feier, zu der zwei junge Menschen, darunter ein junger Mülheimer, über das soziale Netzwerk „Facebook“ geladen hatten und die seitens der Stadt mittels einer Allgemeinverfügung untersagt worden war, blieb aus. „Unsere frühzeitige Warnung hat dazu geführt, dass es keinen großen Aufmarsch gab“, so Stadtsprecher Volker Wiebels.
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In den vergangenen Wochen sorgten in verschiedenen deutschen Städten Partys, die über das soziale Netzwerk Facebook organisiert wurden, für Aufruhr. Nun ist jene Woge auch in Mülheim angekommen.
Denn zwei junge Leute hatten jüngst für das aktuelle Wochenende via Facebook zu einer (privaten) Geburtstagsfeier in den MüGa-Park geladen. Geplant waren 30 Gäste, mehr als 70 Zusagen lagen den beiden Gastgebern jedoch nach kurzer Zeit schon vor. Die Stadt reagierte nach Bekanntwerden ihrerseits, gewarnt durch aktuelle Vorkommnisse in anderen Städten, in denen derartige Feierlichkeiten außer Kontrolle gerieten und Ausschreitungen, Randale, Festnahmen und Körperverletzungen sowie Sachbeschädigungen zur Folge hatten, mittels einer sogenannten „Allgemeinverfügung“, die das Verbot der Durchführung und die Teilnahme an jener Feier in Form einer Facebook-Party beinhaltet. Und die Betroffenen hielten sich auch daran. "Es gab keinen riesigen Aufmarsch", berichtet Stadtsprecher Volker Wiebels, "unsere frühzeitige Warnung hat dazu geführt, dass alles ruhig geblieben ist." Polizei und Ordnungsamt waren am Wochenende mit einem geringen Aufgebot zur Kontrolle im MüGa-Park vor Ort und hatten nichts zu beanstanden.

Sei es die 16-jährige Hamburger Schülerin Thessa mit der versehentlich öffentlichen Einladung zu ihrer Geburtstagsfeier oder eine aus den Rudern geratene Feierlichkeit in Wuppertal - der Trend der Facebook-Partys setzt sich derzeit fort.
In den Städten sowie bei Polizei und Ordnungsämtern schrillen derweil die Alarmglocken, wenn (private) Feiern, die im Internet über soziale Netzwerke angekündigt wurden, bekannt werden. Denn Eskalationen oder Randale sind auf solchen Veranstaltungen, zu denen mehrere hundert oder gar tausende Gäste erscheinen, keine Seltenheit mehr. So geriet in Wuppertal im Juni eine Facebook-Straßenparty völlig aus dem Ruder, Flaschen wurden geworfen und bengalische Feuer gezündet, ehe ein Großaufgebot der Polizei die Randalierer schließlich mit Pfefferspray stoppen konnte. Das Resultat waren mehrere Verletzte und vorübergehende Festnahmen.

Damit es in Mülheim erst gar nicht so weit kommt, hatten sich die Verantwortlichen im Rathaus bereits vor Wochen für den Fall der Fälle auf eine Strategie geeinigt. „Beispiele aus anderen Städten haben gezeigt, dass diese Partys meist ,unbeherrschbar‘ sind“, betont der Stadtsprecher. Daher habe man nun auch die aktuell geplante Feier im MüGa-Park, zu der zwei junge Leute geladen hatten, im Sinne der Einlader untersagt. Durch eine „Allgemeinverfügung“, die sich gegen alle richtet, die den Inhalten zuwider handeln, wurde das Verbot des Zusammentreffens zum Feiern einer Geburtstagsfeier in Form einer Facebook-Party an diesem Wochenende nicht nur auf dem MüGa-Gelände, sondern auch auf allen öffentlichen Wegen, Plätzen, Parks und städtischen Anlagen in der Stadt untersagt. „Bei Zuwiderhandlungen sprechen wir einen Platzverweis aus“, erläutert Wiebels. Daher sei allen, die die Einladung angenommen hatten und die Feier besuchen wollten, geraten, diese nicht zu realisieren. Zur Kontrolle werden auch Einsatzkräfte des Ordnungsamts und der Polizei vor Ort sein und nach dem Rechten sehen.

„Abgesehen davon, dass die Einlader zu einer Party auf einer öffentlichen Fläche aufrufen, fehlen der Veranstaltung wesentliche Merkmale für einen geordneten Ablauf“, weiß Wiebels. Beispielsweise sind eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, ein mit den Ordnungs- und Sicherheitsbehörden abgestimmtes Sicherheitskonzept oder auch ein Reinigungs- und Entsorgungskonzept von Nöten, wenn es sich um eine Veranstaltung mit einer nicht kalkulierenden Teilnehmerzahl handelt. Der Einlader seinerseits war sich den Folgen seines Tuns nicht bewusst: „Ich wusste wirklich nicht, was das auslösen kann“, stellt er erschreckt fest. Nachträgliche Kosten werden auf ihn wohl nicht zukommen. „Es wurde hier nicht mit Vorsatz gehandelt“, erklärt Wiebels.

Autor:

Nina Heithausen aus Bottrop

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