Wirbel in Ratingen
Wahlbenachrichtigungen nicht korrekt zugestellt?

Wahlbenachrichtigungen als "Postwurfsendung" im Flur des Hauses Berliner Platz 4. | Foto: SPD Ratingen
  • Wahlbenachrichtigungen als "Postwurfsendung" im Flur des Hauses Berliner Platz 4.
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Ratingen. Schwere Geschütze fuhr die Ratinger SPD am Mittwoch (19. August) auf: Nach Beobachtung der Sozialdemokraten sind Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl in einigen Fällen nicht ordnungsgemäß zugestellt worden. Die SPD fordert deshalb Konsequenzen. Die Stadt Ratingen hat auf die Vorwürfe reagiert und eine Prüfung zugesagt. Und mehr noch: Kurzfristig wurde für Montag, 24. August, eine Sitzung des Wahlausschusses anberaumt. Einziger Tagesordnungspunkt: "Zustellung der Wahlbenachrichtigungen."

„Über die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten durch die Firma postcon haben sich bei uns viele Bürger beschwert", sagt SPD-Ratsmitglied Dirk Brixius. Die Partei frage sich, wie eine ordnungsgemäße Wahl in Ratingen durchgeführt werden soll, wenn Wahlbenachrichtigungen nicht zugestellt werden, sondern offensichtlich stapelweise in Hausecken abgelegt werden (ein "Beweisfoto" aus Ratingen-West, genauer gesagt vom Berliner Platz 4, hat die Partei ihrer Mitteilung beigelegt).

„Wenn die Bewohner der Hochhäuser - im Gegensatz zu den Bewohnern der Einfamilienhäuser - keine Wahlbenachrichtigungen erhalten, so hat dies unmittelbar Einfluss auf die Wahlbeteiligung und auf das Ergebnis der Wahl. Die Tatsache, dass wir am 13. September nicht in den gewohnten Wahllokalen abstimmen werden, verschärft das Problem“, ist sich der SPD-Bürgermeisterkandidat Christian Wiglow sicher.

SPD forderte Sondersitzung

„Deshalb haben wir den Bürgermeister aufgefordert, eine Sondersitzung des Wahlausschusses einzuberufen, damit eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgen kann“, so Wiglow weiter. Dies ist ja mittlerweile erfolgt. Der Fraktionsvorsitzende weiter: "Ziel ist die erneute Versendung der Walbenachteiligung mit einem verlässlichen Postdienstleister, alles andere akzeptieren wir nicht“, macht der Kandidat unmissverständlich deutlich. Dirk Brixius ergänzt: „Das Prinzip der freien und gleichen Wahl wird verletzt. Es waren schon Wahlanfechtungen aus geringeren Anlässen erfolgreich“.

Das Wahlamt der Stadt Ratingen bestätigte, dass dort Fälle einer nicht ordnungsgemäßen Zustellung von Wahlbenachrichtigungen gemeldet wurden. Die Meldungen betreffen drei Mehrfamilienhäuser, in denen die Benachrichtigungen durch die Zusteller nicht in die Briefkästen geworfen, sondern gebündelt im Treppenhaus abgelegt wurden.

Unternehmen soll "nachbessern"

"Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es weitere Fälle gibt, wurde das beauftragte Unternehmen umgehend aufgefordert, alle Mehrfamilienhäuser auf sachgerechte Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zu überprüfen und die verbleibenden Zustellungen von vornherein ordnungsgemäß durchzuführen", heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.

Die Zustellung der Benachrichtigungskarten soll auftragsgemäß bis 23. August 2020 abgeschlossen sein. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann vom 24. bis zum 28. August "ganz unkompliziert prüfen, ob er im Wählerverzeichnis steht. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungskarte nicht erforderlich ist, um am 13. September oder zuvor per Briefwahl seine Stimme abzugeben. Die Vorlage des Personalausweises reicht, sofern man im Wählerverzeichnis steht.

Autor:

Martin Poche aus Düsseldorf

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