Taxifahrten werden teuer

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Der Kreistag hat den Taxentarif neu festgesetzt. Beantragt worden waren die Erhöhungen vom Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs. Als Begründung nennt der Verband die Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015.
Zum Hintergrund heißt es in der Beschlussvorlage der Kreisverwaltung: „Eine Befragung der Mitgliedsbetriebe hat ergeben, dass fest angestellte Fahrer in den Kreisen im Schnitt 6,50 bis 7 Euro erhalten. Bei den für das Taxigewerbe wichtigen geringfügigen Beschäftigten liegt der Stundenlohn im Schnitt bei 6 Euro. Der Mindestlohn führt zu einer Steigerung der Bruttolöhne um 26 Prozent bei den Festangestellten beziehungsweise um 41 Prozent bei den geringfügigen Beschäftigten. Hinzu kommen für die Arbeitgeber noch die Steigerungen bei den Lohnnebenkosten.“
Nach dem Beschluss des Kreistages gelten ab Februar 2015 folgende Tarife: Die Kilometergebühr steigt von 1,70 Euro auf 1,90 Euro, die Grundgebühr von 2,70 Euro auf 3,20 Euro und pro Stunde Wartezeit dürfen zukünftig 33 statt bisher 28,50 Euro verlangt werden.
Der Zuschlag für Fahrten in der Zeit zwischen 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt unverändert und beträgt damit weiterhin 1 Euro pro Fahrt. Neu ist: Wer ein Großraumtaxi, also ein Fahrzeug mit mehr als vier Fahrgastplätzen, bestellt, zahlt einen Zuschlag von 5 Euro. Die beschlossenen Preise bewegen sich auf dem Niveau vergleichbarer Kreise und kreisfreier Städte in Nordrhein-Westfalen.

Autor:

Henrik Stan aus Hagen

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