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Politik
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Erfolgreiche Wertersatz-Klage bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job – Jobcenter muss nachzahlen

Jahrelang mahnte der Bundesrechnungshof den Missbrauch von Arbeitsgelegenheiten (AGH), besser bekannt als 1-Euro-Jobs, an. Die Prüfberichte des BRH fanden lange Zeit keine Beachtung. Am 17.08.2011 stellte der Verfasser Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema „Arbeitsgelegenheiten, Träger, Kosten, Erfolgsbilanz“, um selbst Informationen zum Tausendfachen Sozialleistungsmissbrauch durch rechtswidrige Arbeitsgelegenheiten nachzuweisen. Der Volltext der Anfrage wurde an alle 51...

  • Unna
  • 28.07.15
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Ratgeber

Auch nachträglich mehr Geld bei unzulässigen Ein-Euro-Jobs

„Arbeitslose können auch nachträglich mehr Geld verlangen, wenn das Jobcenter ihnen einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job zugewiesen hat. Lassen sie sich zu viel Zeit, kann allerdings ein Teil des Anspruchs verloren gehen, wie im Ergebnis das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag in Kassel entschied. (Az: B 14 AS 75/12 R)“ www.welt.de In einer weiteren Entscheidung hat das Bundessozialgericht am 22.08.2013 seine Rechtsprechung weiterentwickelt und mit dem Missbrauch der Arbeitsgelegenheiten...

  • Iserlohn
  • 23.08.13
  • 6
Politik

Falsch eingesetzte Ein-Euro-Jobber müssen wie Arbeitnehmer bezahlt werden

„Das Urteil birgt Sprengkraft: Ein-Euro-Jobber, die nicht für "im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten" (§ 16d SGB II) eingesetzt werden, sondern reguläre Arbeitnehmer ersetzen, müssen auch wie diese bezahlt werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden (Urt. vom 13.04.2011 - B 4 AS 98/10 R). JobCenter setzte den Arbeitslosen als Umzugshelfer bei der Stadt Mannheim ein Der Kläger erhält seit dem Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 laufende Leistungen zur Sicherung des...

  • Iserlohn
  • 05.07.11
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