Osterfeuer bei der Stadtverwaltung anmelden
Osterfeuerveranstaltungen müssen bis spätestens Donnerstag, 15. März, beim Fachbereich Bürger- und Ordnungsangelegenheiten der Stadtverwaltung Recklinghausen schriftlich angezeigt werden. Aus Gründen der Brauchtumspflege werden auch in diesem Jahr für Osterfeuer Ausnahmen von einschlägigen Verbrennungsverboten nach dem Landesimmissionsschutzgesetz gemacht. Ausnahmen sind jedoch nur zulässig, wenn der öffentliche und kulturpflegerische Charakter der jeweiligen Veranstaltung auch tatsächlich...