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Ratgeber
Alle Jahre wieder: Beim Silvesterfeuerwerk gibt es in Gladbeck klare Regeln. Foto: Archiv

Silvester in Gladbeck: Feuerwerk nur an zwei Tagen erlaubt

Der Jahreswechsel steht vor der Tür, und damit rückt auch das traditionelle Silvesterfeuerwerk näher. Die Stadt Gladbeck erinnert daher noch einmal an die Spielregeln bezüglich des Abbrennens und Zündens von Feuerwerkskörpern. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern muss danach unterschieden werden, ob es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I (Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen, Tischfeuerwerk) oder der Klasse II (Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter, Böller) handelt. ...

  • Gladbeck
  • 20.12.17
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Überregionales
Foto: Magalski/Lokalkompass Lünen

Feuerwerksverstöße: Nicht nur drohen!

Es wird in den nächsten Tagen wieder überall in Gladbeck knallen und rummsen, denn am 28. Dezember beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerkskörpern. Offiziell ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zwar nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt, doch an diese Fristen halten sich viele "Knallerfreunde" nicht. Nach dem Motto "Alle Jahre wieder" wird seitens des städtischen Ordnungsamtes stets auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen und auch auf das drohende Bußgeld von bis zu 1.000 Euro....

  • Gladbeck
  • 27.12.16
  • 1
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