Begrünung

Beiträge zum Thema Begrünung

Natur + Garten
Nur noch bis zum 1. März dürfen Eigentümer Baum- und Strauchpflanzen beschneiden. | Foto: Stadt Kamen

Baum- und Strauchschnitt bis zum 1. März
Hauseigentümer sind für Verkehrssicherheit verantwortlich

Die Stadt Kamen weist darauf hin, dass Baum- und Strauchschnittarbeiten nur noch bis Ende Februar durchgeführt werden dürfen. Eigentümer müssen daher noch rechtzeitig den Überwuchs der Begrünung ihrer Grundstücke zurückschneiden um keine Gefahr für Verkehrsteilnehmer darszustellen. Ab Dienstag, 1. März, bis Freitag, 30. September, hat der Gesetzgeber es aus Umwelt- und Naturschutzgründen verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, abzuschneiden oder zu...

  • Kamen
  • 21.02.22
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