Betriebskostenabrechnung

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Wirtschaft
„Viele Vermieter haben bis jetzt noch nicht über die Heiz- und Betriebskosten des Jahres 2019 abgerechnet. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres müssen diese Abrechnungen den Mietern zugehen. Eine nach Fristablauf zugegangene Nachzahlung muss nicht mehr beglichen werden.“, heißt es seitens des Mietervereines Düsseldorf. | Foto: Symbolfoto / LK-Archiv: Wochenblatt

In Zeiten knapper Kassen kein Geld verschenken - Abrechnungen durch Mieterverein checken lassen
Mieterverein Düsseldorf: Vielfach stehen Heiz- und Betriebskostenabrechnungen 2019 noch aus

„Viele Vermieter haben bis jetzt noch nicht über die Heiz- und Betriebskosten des Jahres 2019 abgerechnet. Bis zum 31. Dezember dieses Jahres müssen diese Abrechnungen den Mietern zugehen. Eine nach Fristablauf zugegangene Nachzahlung muss nicht mehr beglichen werden. Dies gilt auch grundsätzlich zu Zeiten der Corona-Pandemie. Ein Guthaben ginge den Mietern nicht verloren.“, so Hans-Jochem Witzke, 1. Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf, zur Rechtslage. „Erfahrungsgemäß sind mehr als 50...

  • Ratingen
  • 02.12.20
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