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Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Daher ist die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres und damit verbunden auch die Gebühren für Müllabfuhr, Entwässerung etc. vom Zahlungspflichten zu leisten.

Eigentümer in Marl bleiben nach Grundstücksverkauf grundsteuerpflichtig

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Daher ist die gesamte Grundsteuer eines Kalenderjahres und damit verbunden auch die Gebühren für Müllabfuhr, Entwässerung etc. vom Zahlungspflichten zu leisten. Vielen ist nicht bekannt, dass sie auch nach dem Verkauf eines Grundstücks grundsätzlich noch bis zum Ende des Kalenderjahres zahlungspflichtig sind. Eine vorzeitige Umschreibung mit einer privatrechtlichen Vereinbarung ist aber möglich. Das Amt für kommunale Finanzen der Stadt Marl weist deshalb...

  • Marl
  • 14.11.14
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