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Politik

Betreuungsgeld (k)eine Zwangsbeglückung

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz gekippt. Nur in CDU geführten Ländern Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es staatliche Leistungen in Form des Betreuungsgeldes. Das Betreuungsgeld ist nicht zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich und keine notwendige öffentlichen Fürsorge im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG . Im Bundeshaushalt steht nun ein entsprechendes Budget zur Ausgestaltung der Betreuungseinrichtungen. Für 2015 haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD...

  • Oberhausen
  • 21.07.15
  • 17
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