Betreuungsgeld (k)eine Zwangsbeglückung

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz gekippt. Nur in CDU geführten Ländern Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es staatliche Leistungen in Form des Betreuungsgeldes.

Das Betreuungsgeld ist nicht zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit erforderlich und keine notwendige öffentlichen Fürsorge im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG .

Im Bundeshaushalt steht nun ein entsprechendes Budget zur Ausgestaltung der Betreuungseinrichtungen. Für 2015 haben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen, im Haushalt die Summe von 900 Millionen Euro vorgesehen.

Laut Statistikamt haben in NRW 106.346 Familien 19 Monate je 150 € beantragt. Es ist zu hoffen, dass mehr als 190 Mio. jährlich als Sach- und Personalkostenzuschuss des Bundes nach NRW fließen. Die über 106.000 Eltern müssen versorgt werden. Kann das Geld für die Kommunen gesichert werden oder steckt Schäuble dies in seine große Schatulle zur weiteren Verwendung.

Weiterführende Ausführungen unter Tagesschau.de

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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