Ratgeber
Oberlandesgericht Düsseldorf:Fehlende Rechtsgrundlage für Netzentgeltbefreiung stromintensiver Unternehmen?
Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat heute in zwei Eilverfahren entschieden, dass die von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2011 vorgesehene Verrechnungsmethode, wie die Einnahmeausfälle durch die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten umzulegen sind, nicht ausgesetzt wird. Der Senat hat im Rahmen der Begründung aber gleichzeitig zu erkennen gegeben, dass es an einer ausreichenden Rechtsgrundlage für die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den...