Politik
Private Recherchen eines Bürgerreporters
„Eine Bande von Betrügern . . . ?“ - Jobcenter Märkischer Kreis
Jeder der mehr als 6 Monate auf Sozialleistungen warten muss, hat automatisch, von Gesetzeswegen Anspruch auf Verzinsung. Das betrifft mit Ausnahme von Eilverfahren nahezu jeden Leistungsberechtigten der erst auf dem Klageweg vor dem Sozialgericht Leistungen zugesprochen bekommt. Dieser Anspruch auf Verzinsung muss im Urteil nicht extra erwähnt werden. Der Anspruch ist Gesetz (§ 44 SGB I) und so selbstverständlich auszuzahlen wie das Wechselgeld an der Discounterkasse. Das Bundessozialgericht...