Lebensunterhalt

Beiträge zum Thema Lebensunterhalt

Politik
Linienstraße in Dortmund- legale Berufsausübung für SexarbeiterInnen ist in NRW derzeit nicht möglich. | Foto: Geiß
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Prostitutionsverbot in der Corona-Pandemie: In NRW keine Möglichkeit der legalen Sexarbeit
CDU sieht Erfolge des Dortmunder Modells in Gefahr

Die nordrhein-westfälische Wirtschaft ist von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders hart getroffen worden. Doch während die allermeisten Branchen nach dem „Shutdown“ mittlerweile in eine „verantwortungsvoller Normalität“ zurückgekehrt sind, gilt für das älteste Gewerbe der Welt in NRW weiterhin ein striktes Berufsausübungsverbot. Mit einer Resolution im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden will die Dortmunder CDU-Fraktion nun auf das Problem...

  • Dortmund-City
  • 07.09.20
Ratgeber
Das Dortmunder Studierendenwerk betreut sieben Hochschulen mit über 50.000 Studierenden, 5000 von ihnen haben bereits Anträge auf Überbrückungszuschuss wegen Corona gestellt.  | Foto: Stadt DO

Studierendenwerk Dortmund hat Budget-Erhöhung beantragt
Bundesweit bereits über 127000 Anträge auf Hilfe

Über 127.000 Studierende, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind, haben Anträge auf Überbrückungshilfe gestellt. Beim Studierendenwerk Dortmund sind bisher rund 5.000 vollständige Anträge für die Monate Juni und Juli eingegangen Um auch für zu erwartende Bedarfe gewappnet zu sein, hat das Studierendenwerk eine Erhöhung des Budgets um 900.000 Euro beim Bundesministerium für Bildung beantragt. "Selbst an Samstagen wurden Sonderschichten eingelegt, um die Anträge...

  • Dortmund-City
  • 30.07.20
Politik
Der Dortmunder IHK-Hauptgeschäftsführer Schreiber begrüßt, dass ein Teil der NRW Soforthilfen für März und April von Freiberuflern und  Solo-Selbständigen auch zum Lebensunterhalt eingesetzt werden können.  | Foto: IHK DO

IHK zu Dortmund begrüßt neue Pauschale von 2000 Euro als Zuschuss für Lebenshaltungskosten
Klarheit für Freiberufler und Solo-Selbständige

Solo-Selbstständige, Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften dürfen einmalig einen pauschalen Betrag für die Monate März und April von insgesamt 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten oder einen (fiktiven) Unternehmerlohn ansetzen. Das hat NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart gestern verkündet und es gilt für bereits bewilligte Anträge. Stefan Schreiber, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund,...

  • Dortmund-City
  • 14.05.20
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