moderne Empfangsgeräte

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Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich

Für neuartige Rundfunkempfangsgeräte auf demselben Grundstück ist im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob auch das herkömmliche Erstgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig in drei...

  • Düsseldorf
  • 28.08.11
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