Naturschutz

Beiträge zum Thema Naturschutz

Kultur
Das „Gutes Klima"-Festival“ ist multikulturell und nachhaltig. | Foto: Initiatoren "Gutes Klima"-Festival

"Gutes Klima"-Festival in Altenessen
Anmeldungen für Beiträge und Angebote noch bis zum 10. Juni möglich

Unter dem Motto "gemeinsam.einfach.kreativ" startet am 14. August in Altenessen erstmalig das „Gutes Klima"-Festival. Von 11 bis 16 Uhr laden vielfältige Angebote an der Zeche Carl, im KD 11/13 und auf dem Weg dazwischen, der sogenannten „Klima-Meile“ zum Ausprobieren, Mitmachen und Informieren ein. Initiiert wurde das Festival von dem Netzwerk Gemeinsam für Stadtwandel, insbesondere der Zeche Carl und dem KD 11/13 sowie von "Werden hilft". „Mit dem Tag möchten wir einladen, Altenessen neu zu...

  • Essen-Nord
  • 04.06.21
Natur + Garten
In Essen leben heute noch zwölf verschiedene Amphibienarten. Dazu zählen sowohl noch relativ häufig vorkommende Arten wie Erdkröte, Grasfrosch, Teich- und Bergmolch als auch seltenere Arten wie Geburtshelferkröte, Kammmolch und Kreuzkröte.  | Foto: Elke Brochhagen/Stadt Essen

Autofahrer sollten rücksichtsvoll fahren
Kröten und Co. gehen auf Wanderung

In diesen Tagen brechen wieder zahlreiche Amphibien auf, um aus den Winterquartieren zu ihren Laichgewässern (Tümpel, Teiche, Weiher, Pfützen, Wagenspuren) zu wandern. Dabei müssen an einigen Stellen im Stadtgebiet Straßen überquert werden - eine große Gefahr für die Tiere. Besondere Orte sind solche, an denen unter Zuhilfenahme mobiler Fangzäune Mitglieder des Naturschutzbundes Ruhr und engagierte Bürger die Tiere einsammeln und über die Straße tragen, damit die Amphibien sicher zu ihren...

  • Essen
  • 01.03.21
Ratgeber
Wer das Frühjahr für Gehölzschnitte nutzen möchte, kann dies noch bis Ende Februar tun. | Foto: Stadt Essen/ Elke Brochhagen

Schonzeit für Gehölzschnitte beginnt am 1. März
Hobbygärtner aufgepasst!

Wer das Frühjahr für Gehölzschnitte nutzen möchte, kann dies noch bis Ende Februar tun. Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt dann bundesweit die gesetzliche Schonzeit. Heckenschere und Co. dürfen dann nicht mehr zum Einsatz kommen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es demnach verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden. Auch sich auf den Stock zu setzen oder das Beseitigen...

  • Essen
  • 17.02.21
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.