Pauschbeträge

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Ratgeber
Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. | Foto: Uwe Steinbrich/pixelio.de

Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für 2013 beantragen

Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren müssen Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2013 wieder beantragt werden. Das teilen die Finanzämter Marl und Recklinghausen in einer Presseinformation mit. Lediglich Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und Hinterbliebene, die bereits über das Jahr 2012 hinaus gewährt wurden, werden ohne neuen Antrag weiterhin berücksichtigt. In der Übergangszeit von der Papier- auf die elektronische Lohnsteuerkarte in den Jahren 2011 und 2012 wurden...

  • Gladbeck
  • 05.10.12
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