Regeln

Beiträge zum Thema Regeln

Natur + Garten
Für das Abbrennen von Brauchtums- und Osterfeuern hat die Stadt Duisburg verbindliche Regeln erlassen. In jedem Fall muss ein Osterfeuer im Vorfeld beantragt werden.
Symbolfoto: Reiner Terhorst

Brauchtumsfeuer nicht überall gestattet
Feste Regeln für Osterfeuer in Duisburg

In Duisburg dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angemeldet werden. Besondere Regeln gelten zudem in Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Für Brauchtumsfeuer in Landschaftsschutzgebieten, bei denen Schnittgut verbrannt wird, ist eine entsprechende Befreiung von den Verboten des...

  • Duisburg
  • 20.03.23
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Kultur
 Nach zwei Jahren Pandemie-Pause sind Osterfeuer im Stadtgebiet wieder erlaubt. Die Stadt weist auf die verschiedenen Regeln bei der Durchführung hin. | Foto: Archivfoto: Harald Molder

Verschiedene Regeln
Osterfeuer in der Landschaft sind anzeige- und genehmigungspflichtig

Das Bürger- und Ordnungsamt sowie das Umweltamt weisen darauf hin, dass Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) nur dann zulässig sind, wenn es sich um öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen handelt. Sie müssen in jedem Fall vorab beim Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Zentrale Beratungsstelle für Veranstaltende, per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden. Wenn abgeschnittene Äste und Zweige in Landschaftsschutzgebieten verbrannt werden sollen, ist hierfür eine...

  • Duisburg
  • 01.04.22
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