Splitterberufe

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Land NRW verbessert Bedingungen für Auszubildende in Splitterberufen

Jugendliche, die in so genannten Splitterberufen, d. h. landes- bzw. bundesweit gibt es nur relativ wenige Auszubildende, eine Ausbildung absolvieren, müssen für ihren Berufsschulunterricht zum Teil weite Strecken auf sich nehmen und dort am Berufsschulstandort übernachten. Zum Beispiel müssen aus NRW für den Berufsschulbesuch alle Bestattungsfachkräfte nach Wermelskirchen, alle Bootsbauer nach Duisburg und alle Feuerungs- und Schornsteinbauer nach Gelsenkirchen. Die Unterbringungskosten, um am...

  • Düsseldorf
  • 25.07.11
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