Stadtplanung

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Planung: Nur erwünschter Einzelhandel am Gemeindedreieck

Unerwünschter Einzelhandel soll sich nicht am Gemeindedreieck ansiedeln dürfen. Dies ist aus den Planunterlagen für die weitere Entwicklung des Plangebietes Südwest ersichtlich, die nun ausliegen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Holsterhausen südwestlich des Gemeindedreiecks an der Borkener Straße nördlich der Lippe. Mit dem Entwicklungskonzept zur Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Dorsten wurden zentrale Versorgungsbereiche im Stadtgebiet definiert, deren Entwicklung bezogen...

  • Dorsten
  • 04.02.16
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