Testverordnung

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Ratgeber
Wesentliche Teile der Coronavirus-Testverordnung des Bundes treten mit Ablauf des 28. Februar außer Kraft und werden nicht verlängert. Auch im Kreis Mettmann schließen bald PCR- und Schnellteststellen. | Foto: Zur Verfügung gestellt von: Erwin Pottgießer

Corona-Testverordnung - das gilt ab März
PCR- und Schnellteststellen schließen bald im Kreis Mettmann

Wesentliche Teile der Coronavirus-Testverordnung des Bundes treten mit Ablauf des 28. Februar außer Kraft und werden nicht verlängert. Auch im Kreis Mettmann schließen bald PCR- und Schnellteststellen. Dies hat zur Folge, dass alle Schnellteststellen und PCR-Testzentren ihre Zulassung verlieren und schließen werden. Das gilt sowohl für die Probeentnahmestellen des Kreises Mettmann als auch für alle privat betriebenen Teststellen. Die Entscheidung, ob im Einzelfall eine PCR-Testung erforderlich...

  • Ratingen
  • 08.02.23
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