Verordnungen

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Ratgeber

Immer noch aktuell
Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen sind untersagt.

Bei all dem was sich ab Montag ändert, wurde scheinbar nicht ausreichend kommuniziert, dass die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum weiterhin gelten! Für Familien und in einem Haushalt lebende Personen gelten Ausnahmen. Arzt- und Apothekenbesuche, Lebensmitteleinkäufe, Tanken, Hilfe für andere und der Weg zur Arbeit sind weiterhin möglich. Es gibt keine Ausgangssperre. Welche Strafe muss ich zahlen, wenn ich gegen Corona-Schutzmaßnahmen und das Kontaktverbot verstoße? Bei Zusammenkünften...

  • Dorsten
  • 19.04.20
  • 1
  • 2
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