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Ratgeber
Auch bei Volksfeste gibt es an stillen Feiertagen Einschränkungen. Das Herbstvolksfest in Köln öffnet zum Beispiel am 1. November erst um 18 Uhr.  | Foto: Patrick Jost

Allerheiligen 2019
Alles Verboten? Diese Arbeiten und Veranstaltungen sind an „Stillen Feiertagen“ nicht erlaubt

Der Fachbereich für öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen der Stadt Hagen weist darauf hin, dass an den Stillen Feiertagen Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (17. November) und Totensonntag (24. November) bestimmte Arbeiten und Veranstaltungen nicht zulässig sind. Die gesetzliche Regelung hierfür ist das Gesetz zum Schutz der Feiertage NRW (Sonn- und Feiertagsgesetz NRW). Am Volkstrauertag sind in der Zeit von 5 bis 13 Uhr Märkte, gewerbliche...

  • Hagen
  • 29.10.19
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