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Ab Montag bleiben die Plätze leer: ob in der Gastronomie, bei Konzerten, Theateraufführungen, in Kinos, Freizeit- oder Sportstätten. Was der zweite Lockdown für Kulturbetriebe, Gastronomie oder Freizeitstätten bedeutet, wird unterschiedlich bewertet.
Foto: NickyPe auf Pixabay
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Wieder große Leere - Teil-Lockdown betrifft auch Duisburgs Sport, Freizeit und Kultur
Gastronomie fühlt sich als „Bauernopfer“

Um die steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff zu bekommen, haben sich Bund und Länder auf weitreichende neue Maßnahmen geeinigt. Sie gelten ab Montag, 2. November, für vier Wochen und werden auch in Duisburg in Verordnungen umgesetzt werden. Die Menschen müssen durch den „Teil-Lockdown“ empfindliche Einschränkungen hinnehmen. Die Ordnungsbehörden werden die Nichteinhaltung dieser Regeln sanktionieren. Einrichtungen, die der Unterhaltung und Freizeit dienen, werden geschlossen....

  • Duisburg
  • 29.10.20
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