Wohnungsgröße

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Politik

Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben Anspruch auf 50 m² Wohnfläche

Das LSG Essen hat entschieden, dass alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen in Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2010 einen Anspruch auf 50 Quadratmeter Wohnfläche haben. Das zuständige Jobcenter hatte dem aus Heinsberg stammenden Kläger als Teil der Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II ("Hartz-IV") u.a. für die Zeit von Februar bis Juli 2010 lediglich Miete und Nebenkosten für eine Wohnfläche von 45 m² gewährt. Das SG Aachen hielt dies für zu wenig. Das LSG Essen schloss sich...

  • Essen-Süd
  • 14.06.11
  • 1
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