„Moderne Sportstätte 2022“
500.000 Euro für Outdoor-Bewegungsräume

Die Förderung ist für den Neubau oder die Sanierung von Outdoor-Sportanlagen vorgesehen.  | Foto: Jan Claus  / pixelio.de
  • Die Förderung ist für den Neubau oder die Sanierung von Outdoor-Sportanlagen vorgesehen.
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Im Juni 2021 startet der Programmaufruf II aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“. Ab dann können zunächst Interessenbekundungen und im weiteren Verlauf des Jahres Anträge beim KreisSportBund Unna e.V. und den Stadt- und Gemeindesportverbänden eingereicht werden.

Für den Kreis Unna hat die Staatskanzlei in Düsseldorf unter der Federführung von Staatssekretärin Andrea Milz 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Sie sind für den Neubau oder die Sanierung von Outdoor-Sportanlagen vorgesehen. Das können unter anderem Fitnessgeräte am Waldrand, Trimm-Dich-Parcours Calisthenics-Anlagen, Outdoor-Gyms, Mehrgenerationsparks oder auch Kleinfeldsoccer- oder basketballanlagen sein.

Offene Fragen zur Verteilung der Mittel
Verantwortlich für die Zuteilung ist der KreisSportBund Unna e.V. und seine angeschlossenen Stadt- und Gemeindesportverbände. „Wir haben am gestrigen Abend eine digitale Informationsveranstaltung mit unseren Mitgliedern durchgeführt und sie über das neue Förderprogramm informiert. Um die noch vielen offenen Fragen, wie die Verteilung der Mittel, die Reihenfolge der Antragsteller und die grundlegenden Voraussetzungen für einen Förderantrag zu klären, wurde eine fünfköpfige Task-Force aus Vertretern des KreisSportBundes Unna und der Stadt- und Gemeindesportverbände ins Leben gerufen, die diese Fragen im Laufe der nächsten Wochen klären soll“, freut sich Klaus Stindt über diese neue Förderung für den Sport im Kreis Unna. Mitglieder der Task Force sind Klaus Stindt (Vorsitzender KSB Unna), Peter Schubert (Vorsitzender SSV Schwerte), Jürgen Zielonka (Vorsitzender SSV Werne), Udo Wiesemann (Vorsitzender Ortsverband für Sport in der Gemeinde Holzwickede und Matthias Hartmann (Geschäftsführer KSB Unna). Sie sollen zusätzlich verstärkt werden durch Fachexpertise, möglichst aus dem Bau- und Grünflächenamt sowie dem Sportstättenbau.

Anzahl der Anträge und Finanzbedarf
Mit welchen Beträgen die Maßnahmen gefördert werden, ist zum einen abhängig von der Anzahl der Anträge und zum anderen vom jeweiligen Finanzbedarf. Die Mindestförderung liegt bei 50 Prozent und die höchste Förderung darf 90 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten. Das bedeutet, dass der oder die Antragsteller mindestens 10 Prozent bis 15 Prozent der Gesamtkosten aus Eigenmitteln bestreiten müssen. Ob das Geld aus Spenden, anderen Förderprogrammen, bürgerschaftlichem Engagement oder aus eigenen Rücklagen kommt, ist freigestellt.

Task Force klärt Priorisierung
„Antragsberechtigt sind nicht nur die Sportvereine im Kreis Unna, sondern auch der KreisSportBund Unna selbst, die Stadt- und Gemeindesportverbände, die Kommunen, Fördervereine und gemeinnützige GmbHs. Ob es hier eine Priorisierung der Sportvereine geben wird oder ob der jeweilige Stadt- und Gemeindesportverband einen Sammelantrag stellen muss, oder, oder, oder, das zu entscheiden wird unter anderem die Aufgabe der Task Force „Moderne Sportstätte II“ sein“, umreißt Matthias Hartmann die noch offenen Fragen zum Förderprogramm.

Bis Ende 2021 können Interessenbekundungen eingereicht werden und im besten Fall kann der KreisSportBund Unna ab Januar 2022 die ersten Anträge bei der Staatskanzlei in Düsseldorf einreichen. Bis Dezember 2023 müssen die bewilligten Baumaßnahmen abgeschlossen sein.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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