Was tun bei Schul- oder Arbeitsunfall?

Der D-Arzt ist für die Steuerung der gesamten unfallärztlichen Behandlung zuständig – von der Erstversorgung, der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln bis hin zur Rehabilitation. Er kann bei Bedarf auch eine zusätzliche Behandlung durch einen Arzt einer anderen Fachrichtung oder einen stationären Aufenthalt in einer Klinik anordnen. | Foto: PR
  • Der D-Arzt ist für die Steuerung der gesamten unfallärztlichen Behandlung zuständig – von der Erstversorgung, der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln bis hin zur Rehabilitation. Er kann bei Bedarf auch eine zusätzliche Behandlung durch einen Arzt einer anderen Fachrichtung oder einen stationären Aufenthalt in einer Klinik anordnen.
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In der dunklen Jahreszeit, in der die Tage kürzer sind und die Temperaturen sinken, häufen sich die Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle. Obwohl jeder Schüler und Arbeitnehmer in Deutschland unfallversichert ist, wissen viele nicht, was im Notfall zu tun ist und welcher Arzt aufgesucht werden muss.

Jeder Arbeitgeber und jede Schule hat die Pflicht, für seine Mitarbeiter und Schüler eine Unfallversicherung abzuschließen, die bei Unfällen in der Schule, auf der Arbeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Schule oder Arbeit greift. Sollte es mal zu einem solchen Unfall kommen, ist ausschließlich ein sogenannter Durchgangsarzt – abgekürzt D-Arzt – aufzusuchen.
Das ist ein Facharzt mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie und mit einer besonderen Zulassung von den Berufsgenossenschaften. Diese bekommt ein niedergelassener Arzt nur, wenn er die strengen Auflagen erfüllt: Zum Beispiel ein Röntgengerät und die Möglichkeit, invasive Eingriffe durchzuführen. Darüber hinaus muss er eine unfallärztliche Bereitschaft tagsüber von Montag bis Freitag vorweisen.

Der D-Arzt ist für die Steuerung der gesamten unfallärztlichen Behandlung zuständig – von der Erstversorgung, der Verordnung von Medikamenten und Heilmitteln bis hin zur Rehabilitation.

Er kann bei Bedarf auch eine zusätzliche Behandlung durch einen Arzt einer anderen Fachrichtung oder einen stationären Aufenthalt in einer Klinik anordnen. Sollte ein Klinikaufenthalt notwendig sein, übernimmt der D-Arzt die Nachsorge. Eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus ist nur in seltenen Fällen notwendig, da sich Schul-, Arbeits- und Wegeunfälle in der Regel ambulant in der Praxis des niedergelassenen D-Arztes behandeln lassen.
Bisher war es auch möglich, bei Schul-, Arbeits- und Wegeunfällen neben einem D-Arzt einen Hilfsarzt – abgekürzt H-Arzt – aufzusuchen. Ein H-Arzt musste nicht zwingend ein Facharzt mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie sein und hatte nicht so strenge Auflagen wie ein D-Arzt.
Durch eine Neustrukturierung des Durchgangsarztverfahrens wurde die H-Arzt-Zulassung allerdings abgeschafft, die vorhandenen Zulassungen liefen zum 31. Dezember 2015 aus. Ab sofort sind bei Arbeitsunfällen somit ausschließlich die D-Ärzte zuständig.
Selbstverständlich hofft jeder, dass ein Besuch beim D-Arzt nicht erforderlich ist. Allerdings ist es sinnvoll, sich für den Notfall vorab damit auseinander zu setzen. Für die Versorgungsregion Velbert, Wülfrath, Heiligenhaus besitzen folgende niedergelassene Ärzte eine D-Arzt-Zulassung: Dr. Gerling, Kamperstraße 30 in Langenberg, Dr. Kotrache, Rheinlandstraße 3 in Heiligenhaus, Dr. Sairawan, Grünstraße 3 in Velbert, Dr. Schyklenk, Lohbachstraße 30 in Neviges, Dr. Toporowski, Nevigeser Straße 251 in Tönisheide.
Somit ist eine hochqualifizierte, fachärztliche Unfallversorgung in der Region gewährleistet, so dass Bürger bei einem Schul- oder Arbeitsunfall kurze Anfahrtswege und Wartezeiten haben. Sollte sich die Schule oder der Arbeitsplatz in einer anderen Region befinden, können Interessierte auf der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung www.dguv.de in der Datenbank nach den zuständigen D-Ärzten suchen.
Zusätzlich wird empfohlen, sich bei dem Sicherheitsbeauftragten oder Ersthelfer in der Schule oder im Unternehmen darüber zu informieren, bei welcher Berufsgenossenschaft man versichert sind, damit das dem D-Arzt im Fall der Fälle sofort mitgeteilt werden kann. Er kümmert sich dann um die Kostenübernahme bei der zuständigen Unfallversicherung und erstellt einen Durchgangsarztbericht.
Sollte es zu einem Unfall kommen, können sich Verletzte von einem Kollegen zum Arzt fahren lassen. Dieser ist dann während der Fahrt mitversichert. Sollte ein solcher Transport nicht möglich sein, übernimmt der Unfallversicherungsträger die Fahrtkosten, zum Beispiel mit einem Taxi. Bei sehr schweren Verletzungen sollte in jedem Fall ein Krankenwagen gerufen werden, so dass eine medizinische Versorgung direkt vor Ort gewährleistet werden kann. Dann erfolgt eine direkte Einlieferung in eine Unfallklinik.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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