Wissen, was Recht ist

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Wenn es um das Geld der Kunden geht, werden manche Unternehmen erfinderisch: So verlangten Banken etwa eine Auflösungsgebühr für Sparbücher.

„Das geht natürlich nicht“, weiß Andreas Adelberger von der Velberter Verbraucherzentrale. Nur ein Fall, in dem der Experte Bürgern zu ihrem Recht und häufig zu ihrem Geld verholfen hat.
Mehr als 10.000 Mal haben sich Bürger aus dem Kreis Mettmann im vergangenen Jahr bei der Verbraucherzentrale gemeldet. In 22 Prozent der Fälle ging es um Telekommunikation. „So ist ein Kunde, der eine Prepaidkarte in sein Smartphone einsetzt, nicht vor weiteren Rechnungen geschützt“, erklärt Adelberger. Denn wer sich Apps herunterlade, könne damit auch Programme downloaden, die sich eigenständig aktualisieren und damit Zugriff auf das Internet nehmen. Wer da keine Internet-Flatrate hat, kann schon nach kurzer Zeit Rechnungen in Höhe von mehreren hundert Euro erwarten.

Achtung mit den
Handy-Voreinstellungen

Gleiches gilt bei den Voreinstellungen von neuen Handys. Auch hier gab es schon böse Überraschungen, etwa weil eine Internetverbindung aktiviert war. Insbesondere Kinder müssten im Umgang mit Smartphones gut geschult werden, appelliert der Verbraucherschützer an die Eltern.
Teuer werden kann es, wenn der Nachwuchs unbeaufsichtigt im Internet surft. „Eltern haften für minderjährige Kinder“, betont Adelberger. Sollte Post von einem Anwaltsbüro im Briefkasten sein, in der es um illegales Herunterladen von Filmen oder Liedern geht, rät er den Weg zur Verbraucherzentrale. „So etwas ist auf jeden Fall ernst zu nehmen“, betont er, aber mit der nötigen Ruhe. So solle man keinesfalls vorgedruckte Unterlassungserklärungen unterschrieben zurückschicken, sondern lieber eine Vorlage der Verbraucherzentrale verwenden. „Zahlen muss man aber auf jeden Fall.“ Wegen der gestiegenen Nachfrage hat die Verbraucherzentrale in 2010 außerdem ihr Beratungsangebot ums Thema Urheberrecht erweitert.

WLAN-Netzwerk muss
gesichert werden

Auch in den Bereichen Internet und WLAN herrsche großer Beratungsbedarf. Einmal falsch geklickt, und schon wird man zur Kasse gebeten. Dies passiere immer wieder. Der Tipp des Verbraucherschützers: „Nicht einfach zahlen. In allen Fällen konnte die Verbraucherzentrale helfen.“ Und: Wenn Programme kostenlos angeboten werden, wird niemals nach Daten wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse gefragt!
Beim Thema WLAN verwies Adelberger auf die Verpflichtung, das Netzwerk zu sichern. „Ansonsten kann sich im Umkreis von 300 Metern jeder über Ihr Modem einwählen und Unfug treiben.“ Dafür haften muss am Ende der Modem-Besitzer.

Geschickt versteckte
Zusatzverträge

Auch auf ein Velbert-spezifisches Problem wies der Verbraucherschützer hin. So kämen immer wieder Kunden von Handy-Shops zu ihm, denen Zusatzverträge „untergeschoben“ wurden. „Ein Kunde wollte einen DSL-Vertrag abschließen und bekam ohne es zu wissen zwei Handy-Partnerverträge dazu“, berichtet Adelberger. Sein Rat: Auf keinen Fall die seitenlangen Verträge gleich im Geschäft unterschreiben, lieber mitnehmen und in Ruhe durchlesen. Denn Verträge, die in einem Geschäft abgeschlossen wurden, können nicht widerrufen werden.
Aktuelles Thema ist wegen auch die Energieversorgung. Von Tarifen mit Vorauskasse oder Kaution rät Adelberger dringend ab. Sonst könne es wie im Fall der TelDaFax-Kunden passieren, dass sie doppelt zahlen müssen.

Umzug: Kein
Sonderkündigungsrecht

Ebenso sei es bei DSL-Verträgen und einem Umzug. „Ein Umzug entlässt den Kunden nicht aus dem Vertrag“, sagt Adelberger. So könne es geschehen, dass der Kunde am Ende zwei Verträge bedienen muss.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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