Bürgerbegehren zum Erhalt des Klinikums Niederberg ist unzulässig

Im Rahmen der rechtlichen Prüfung des Bürgerbegehrens wurde durch die Verwaltung festgestellt, dass das von der Initiative angestrebte Bürgerbegehren unzulässig ist. Nach Überprüfung der Unterschriftenlisten ergaben sich zwar 4.366 gültige Unterschriften. Das erforderliche Quorum von 3.994 Unterschriften ist somit erreicht worden.
In der weiteren rechtlichen Bewertung wurde jedoch festgestellt, dass die Fragestellung nicht den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land NRW entspricht. Die Fragestellung bezieht auf einen Bereich, der nicht der Entscheidungsbefugnis des Rates der Stadt Velbert unterliegt und somit nicht rechtskonform ist.
Weitere rechtliche Bedenken werden in der Begründung des Bürgerbegehrens gesehen. Nach der Rechtsprechung müssen Frage und Begründung thematisch deckungsgleich sein. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.