NRW-Ministerium hebt Stallpflicht auf - Geflügelhalter werden um Vorsicht gebeten

Die Stallpflicht für Geflügel im Kreis Wesel wird aufgehoben. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung vom letzten November wird kurzfristig bekannt gemacht, so dass mit Beginn der kommenden Woche Geflügel kreisweit wieder Im Freien gehalten werden darf. Grund für die Stallpflicht waren die Geflügelpestausbrüche im letzten Jahr.

Im Kreis Wesel wurden seit Anfang Dezember zahlreiche Monitoringuntersuchungen durchgeführt. In vier von vierhundert Kotproben von Wildgänsen konnten zwar Erreger der aviären Influenza, aber keine seuchenrelevanten Typen festgestellt werden. In einer im Dezember erlegten Wildente im linksrheinischen Teil der Stadt Wesel fand sich Influenza vom Typ H5N9 in einer ebenfalls nur wenig gefährlichen Variante. Weitere 33 Untersuchungen an erlegten Tieren ergaben keine Auffälligkeiten. Die positiven Laborbefunde bestätigten die Notwendigkeit der Aufstallungsanordnung, zogen aber keine seuchenrechtliche Maßnahmen nach sich.

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat gestern den Erlass zur Aufstallungspflicht für Geflügel in den ausgewiesenen Risikogebieten vom 26. November 2014 aufgehoben. Das Ministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte in NRW stattdessen gebeten, eine eigene Risikoeinschätzung vor Ort vorzunehmen.

Der Kreis appelliert an die Geflügelhalter, auch nach der Aufhebung der Stallpflicht direkte und indirekte Kontakte von Hausgeflügel insbesondere zu Wildenten oder Wildgänsen möglichst zu vermeiden. Das Einhalten einfacher Hygieneregeln beim Betreten und Verlassen von Geflügelbeständen sowie bei der Versorgung der Tiere trägt maßgeblich zu einer Risikominimierung bei.

Schon der Verdacht auf die Geflügelpest ist nach dem Tiergesundheitsgesetz anzeigepflichtig. Die Krankheit ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Alle Geflügelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten können bis zu 100 Prozent des Bestandes innerhalb weniger Tage erkranken und sterben. Eine schnell fortschreitende Teilnahmslosigkeit, Atemnot, Niesen, Ausfluss aus Augen und Schnabel, zentralnervöse Störungen, Blutstauungen oder Unterhautblutungen mit blau-roter Verfärbung an Kopfanhängen und Füßen sind typische Symptome. Bei Legehennen geht die Legeleistung deutlich zurück und die Tiere legen auffallend dünne und verformte Eier.
Wasservögel erkranken seltener und weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen.

Nach den geltenden Rechtsvorschriften sind Geflügelhalter zur Früherkennung verpflichtet. Treten in einem Gänse- oder Entenbestand über einen Zeitraum von mehr als vier Tagen ungewöhnlich hohe Verluste oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme auf, muss eine tierärztliche Untersuchung eingeleitet werden. In anderen Geflügelbeständen besteht diese Pflicht, wenn die täglichen Verluste drei Tiere bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder zwei Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren überschreiten. Auch ein deutlicher Rückgang der Legeleistung ist unverzüglich abzuklären.
Nähere Auskünfte erteilt der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.

Autor:

Lokalkompass Kreis Wesel aus Wesel

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