Not freilebender Katzen mildern
Ab dem 1. November gilt im Kreis Wesel eine neue Katzenschutzverordnung

Dr. Antonius Dicke vom Kreisveterinäramt, Gabi Wettläufer, Leiterin Tierheim Wesel und Kreisdirektor Ralf Berensmeier mit 12 Wochen alten Katzenbabies
  • Dr. Antonius Dicke vom Kreisveterinäramt, Gabi Wettläufer, Leiterin Tierheim Wesel und Kreisdirektor Ralf Berensmeier mit 12 Wochen alten Katzenbabies
  • hochgeladen von Jutta Kiefer

Die Katzenschutzverordnung für den Kreis Wesel ist seit dem 8. Mai in Kraft und ab dem 1. November anwendbar. Es geht dabei um den Schutz der freilebenden Katzen im gesamten Kreisgebiet.

Das Ziel ist es, „freilebende Populationen besser zu schützen durch Einfangen der Tiere, eine ärztliche Versorgung, Kastration und das wieder Aussetzen“ erklärt Dr. Antonius Dicke vom Kreisveterinäramt. Er berichtet, dass es in Deutschland flächendeckend wildlebende Katzen gibt, deren Populationen anwachsen. Das Problem in diesen Populationen: infektiöse Krankheiten - die Tiere leiden unsäglich und sterben daran.

Auch im Kreis Wesel entstehen immer wieder und an wechselnden Orten Kolonien herrenloser und verwilderter Katzen. Sie sind entlaufen, ausgesetzt oder zurückgelassene Hauskatzen und ihre Nachkommen. Ihre Lebenserwartung ist jedoch sehr gering wegen mangelnder menschlicher und medizinischer Betreuung und Versorgung. Häufig auftretende Krankheiten, Verletzungen und Unterernährung führen zu einem großen Leid der Tiere.

Im Tierheim Wesel wurden allein im letzten Monat 40 Katzen kastriert. Normal sind 30 bis 35 pro Monat. Gabi Wettläufer, Leiterin des Tierheimes, erhofft sich rückläufige Zahlen wilder Katzen, die im Tierheim landen, sie sind oft zu wild und unvermittelbar, wie die derzeit 60 Katzen, die bis zu einem halben Jahr alt sind. Die Kosten seien enorm. Auch wenn es pro Tier Pauschalbeträge gibt, reichten diese nicht immer, so Wettläufer.

Im Kreis Wesel mit seinen 13 Gemeinden werden bereits regelmäßig freilebende Katzen durch Tierschutzvereine und Tierschützer*innen eingefangen, tierärztlich versorgt, kastriert, und an der Einfangstelle wieder freigelassen und nachbetreut. Dieser Ansatz gilt als erfolgversprechend.

Jedoch ist dieses Engagement nicht nachhaltig erfolgreich, da auch aus den Reihen der gehaltenen Hauskatzen regelmäßig unkastrierte Tiere zuwandern oder die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. Es kommt leider immer wieder vor, dass ungewollter Nachwuchs von Hauskatzen sich selbst überlassen wird. Dieser Nachwuchs bildet dann den Ausgangspunkt für neue Kolonien verwilderter Katzen.

Die Katzenschutzverordnung richtet sich zusätzlich an alle Katzenhalter, deren Tiere freien Auslauf genießen. Die Halter müssen ihre Tiere mittels Mikrochip kennzeichnen, in einem Haustierregister registrieren und kastrieren lassen. Die Kennzeichnung mit Mikrochip ist zeitgemäß, unkompliziert und eindeutig. Wird eine gekennzeichnete und registrierte Freigängerkatze als Fundtier aufgegriffen, kann der/die Halter*in problemlos ermittelt werden.

Ab November können aufgegriffene ungekennzeichnete Freigängerkatzen von der zuständigen Behörde kastriert werden. Kann der Halter ermittelt werden, muss er für die entstandenen Kosten aufkommen. Und bei Verstößen gegen die Kennzeichnungs-, Registrierungs- oder Kastrationspflicht kann ein Bußgeld bis 1000 Euro verhängt werden.

Für Ralf Berensmeier gilt ab November: „Wir fahren nicht die Krallen aus, gehen aber aktiv mit dem Thema um, weil wir jetzt durch die Satzung erstmalig auch die rechtlichen Möglichkeiten haben.“

Das Tierheim Wesel feiert am 16. und 17. November von 12 bis 18 Uhr Laternenfest. Samstag erfolgt ein Laternenumzug. An den Tagen der offenen Tür findet man viele Informationen, es gibt Verkaufsstände, Kaffee und Kuchen, Vegetarisches, eine Tombola und vielen Überraschungen für Groß & Klein. Die Leiterin des Tierheimes, Gabi Wettläufer, freut sich auf viele Interessierte.

Autor:

Jutta Kiefer aus Wesel

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