Schokolade macht glücklich!

Auch wir haben uns sehr über das Schokoticket und den damit verbundenen Möglichkeiten gefreut. So muss der Große jetzt knapp 30 Euro für dieses Ticket zahlen, da er zum Berufskolleg muss. Zuvor, zum Schulzentrum Nord, wurden die Kosten der Beförderung übernommen. By the way, zur Berechnung der Berechtigung einer Fahrkostenbefreiung, wird zur Grundlage der Fußweg genommen, der muss 6 km betragen. Der Weg per Fahrzeug interessiert dabei nicht. Da der Weg unter 6 km liegt, ist er eben nicht berechtigt. Das hat zur Folge, dass das Geschwisterkind auch eine höhere Zuzahlung leisten muss, da das erste Kind nicht berechtigt ist. Also keine Entlastung beim zweiten Kind oder so. Wie gerecht das wohl ist ? Würde dieses Prinzip einer Klage, in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz, standhalten?
Es ist Recht, wir füllen die Kassen durch Mehrbelastungen der Familien. Ein weiterer Anreiz für alle die, welche einen Kinderwunsch hegen. Wir leben in einer "kinderfreundlichen Gesellschaft" und nicht nur in diesem Zusammmenhang in einer äußerst kinderfreundlichen Stadt.
Achja, vielleicht deshalb zur Wiedergutmachung die Möglichkeit mit dem Schokoticket aus Wesel Richtung Ruhrgebiet flüchten zu können?!

Autor:

M. Wink aus Wesel

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