Betreuungsrecht: Stärkung des Patientenwillens

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofes (BGH) Karlsruhe teilte mit, dass der BGH in seiner heutigen Entscheidung festgestellt hat: der Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar. Damit wurde das Institut der Patientenverfügung und die Selbstbestimmung gestärkt.
Der Betreuerverein Wesel e.V. wird in der Bildungsveranstaltung am 20. Oktober 2010 näher darauf eingehen.

Autor:

Neithard Kuhrke aus Wesel

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